Erklärung zur Förderrichtlinie
Mit der Beauftragung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) und der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Antragstellung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie des Technischen Projektnachweises (TPN) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Abwicklung der BEG EM bestätigt der/die Auftraggeber/in, die nachstehende Erklärung verstanden zu haben und diese als eigene Erklärung in den Antrag aufzunehmen.
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben:
Alle Angaben in dem Formular sind wahrheitsgemäß, richtig und vollständig. Dies ist ebenfalls für die erforderlichen Anlagen zum Formular sowie alle später einzureichenden Unterlagen zutreffend.
Ich erkläre, dass ich die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in der aktuellen Fassung gelesen habe und beachte die darin enthaltenen Informationen. Die relevanten Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Ich verstehe, dass eine doppelte Antragstellung für dieselbe Maßnahme im Rahmen der BEG Wohngebäude ausgeschlossen ist. Mir ist bewusst, dass meine Angaben überprüft werden.
Ich verstehe, dass zwar grundsätzlich Förderung für die gleichen Maßnahmen auch an anderer Stelle beantragt werden kann, die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung jedoch so gekürzt wird, dass eine Förderquote von maximal 60 % erreicht wird.
Ich verstehe, dass eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen – Handwerksleistungen) und § 35c (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen ist.
Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben bereits subventionsrechtliche Tatsachen nach § 264 StGB darstellen.
Zusätzliche Erklärung zur Heizungsförderung:
Ich erkläre, dass ich das Merkblatt Heizungsförderung im Rahmen der BEG EM in der aktuellen Fassung gelesen habe und die darin enthaltenen Hinweise beachte. Die betreffenden Dokumentation ist unter den folgenden Links abrufbar:
Zusätzliche Erklärung zur Bundesförderung für sonstige Sanierungsmaßnahmen (außer Heizungssanierung)
Nach den technischen Mindestanforderungen (BEG EM TMA) Punkt 1.1 ist bei Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudehülle zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind. Das dafür erforderliche Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen wird im Förderservice erstellt.
Ich verstehe, dass ich als Förderempfänger die Veranlassung der Umsetzung erforderlicher lüftungstechnischer Maßnahmen verantworte.
Stand: 07.02.2026