Erklärung zur Förderrichtlinie
Mit der Beauftragung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) und der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Antragstellung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie des Technischen Projektnachweises (TPN) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Abwicklung der BEG EM bestätigt der/die Auftraggeber/in, die nachstehende Erklärung verstanden zu haben und diese als eigene Erklärung in den Antrag aufzunehmen.
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben:
Alle Angaben in dem Formular sind wahrheitsgemäß, richtig und vollständig. Dies ist ebenfalls für die erforderlichen Anlagen zum Formular sowie alle später einzureichenden Unterlagen zutreffend.
Ich erkläre, dass ich die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in der aktuellen Fassung gelesen habe und beachte die darin enthaltenen Informationen. Die relevanten Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Ich verstehe, dass eine doppelte Antragstellung für dieselben Maßnahmen im Rahmen der BEG ausgeschlossen ist und meine Angaben hierzu von der Bewilligungsstelle überprüft werden können.
Ich verstehe, dass eine Förderung für dieselben Maßnahmen grundsätzlich auch bei anderen Stellen beantragt werden kann, die Förderung nach dieser Richtlinie jedoch entsprechend gekürzt wird, sodass eine Gesamtförderquote von maximal 60 % nicht überschritten wird.
Ich verstehe, dass eine Kumulierung der nach dieser Richtlinie gewährten Förderung mit der Steuerermäßigung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) unzulässig ist.
Zusätzliche Erklärung zur Bundesförderung für die Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle
Bei Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Erforderlichkeit von Feuchteschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu prüfen. Die Prüfung des Mindestluftwechsels erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik; hierfür ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.Maßnahmen wird im Förderservice erstellt.
Ich verstehe, dass ich als Förderempfänger die Veranlassung und ordnungsgemäße Umsetzung der erforderlichen lüftungstechnischen Maßnahmen verantworte.
Zusätzliche Erklärung zur Bundesförderung für die Heizungssanierung:
Ich erkläre, dass ich das Merkblatt Heizungsförderung im Rahmen der BEG EM in der aktuellen Fassung gelesen habe und die darin enthaltenen Hinweise beachte. Die betreffenden Dokumentation ist unter den folgenden Links abrufbar:
Datenschutzerklärung BAFA:
Ich nehme zur Kenntnis, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch die von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Verträge, Angebote, Rechnungen) vom BAFA verarbeitet werden. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die Datenschutzgrundsätze des BAFA (www.bafa.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung_node) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die produktspezifischen Datenschutzhinweise und die Informationen zum Widerspruchsrecht im
Datenschutzerklärung KfW:
Ich nehme zur Kenntnis, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch die von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Verträge, Angebote, Rechnungen) von der KfW verarbeitet werden. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die produktspezifischen Datenschutzhinweise und die Informationen zum Widerspruchsrecht im inländischen Fördergeschäft (abrufbar unter www.kfw.de/datenschutzhinweise) sowie auf die Datenschutzgrundsätze der KfW (www.kfw.de/datenschutz) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.
Stand: 07.02.2026