Mehr Wohnkomfort durch Fußbodenheizung und gleichzeitig maximale BAFA-Förderung sichern
Ob Wohnung oder Haus – staatliche und regionale Förderprogramme unterstützen Eigentümer:innen finanziell, wenn sie eine moderne Fußbodenheizung nachrüsten oder ihre bestehende Heizung optimieren lassen. Wer auf effiziente Flächenheizungen setzt, senkt langfristig die Energiekosten, steigert den Wohnkomfort und profitiert von maximalen BAFA-Zuschüssen.
Welche Art von BAFA-Förderung für die Fußbodenheizung in 2026 kommt infrage?
BAFA Zuschüsse
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Heizungsoptimierung wie z.B. Fußbodenheizung mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten – im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
KfW Zinsgünstige Kredite
Über die KfW können Sie zinsgünstige Kredite für eine komplette energetische Sanierung erhalten. Heizungsoptimierung wird – je nach Effizienzhaus-Standard – mit bis zu 45% Tilgungszuschuss gefördert.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Heizungsoptimierung an. Eine Kombination mit BAFA- oder KfW-Fördermitteln ist oft möglich.
Steuerliche Vorteile
Alternativ können 20% der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden – ohne separaten Förderantrag. Die steuerliche Abschreibung lohnt sich oft dann, wenn Sie die Antragsfrist für die BAFA-Förderung verpasst haben.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Heizungsoptimierung?
Berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihre persönliche Förderung. Unser innovativer Förderrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen können.
Ihre BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung (z.B. Fußbodenheizung)
Unsere Energieeffizienz-Experten werden alle förderfähigen Kosten auflisten, sodass diese von der letztlich ausgezahlten Förderung abweichen können.
Programme, Richtlinien und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.
Welche Voraussetzung gelten für die BAFA-Förderung von Heizungsoptimierung?
- Förderfähig sind Optimierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen, inkl. Fußbodenheizung, Heizkörpertausch sowie Austausch von Umwälz‑ und Zirkulationspumpen, sofern die bestehende Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und – bei Anlagen mit fossilen Brennstoffen – nicht älter als zwanzig Jahre.
BAFA-Förderung In 3 Schritten erledigt - Mit unseren Energie-Effizienz-Experten
Förderantrag mit TPB
Beantragen Sie die Technische Projektbeschreibung (TPB) ganz einfach online bei uns. Mit der von unseren Experten erstellten TPB‑ID beantragen Sie die Sanierungsförderung bequem über das BAFA‑Portal.
Sanierung durchführen
Nach der Zusage von BAFA starten Sie direkt Ihr Bauvorhaben. Damit bei der späteren Auszahlung alles glattläuft, erhalten Sie von uns eine Checkliste für alle nötigen Verwendungsnachweise.
Auszahlung mit TPN
Nach der Sanierung beantragen Sie die Technischen Projektnachweis (TPN) online bei uns. Mit der von unseren Experten erstellten TPN-ID wickeln Sie die Förderung bequem über das BAFA‑Portal ab. Anschließend wird der Zuschuss auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
So unterstützen wir Sie bei der BAFA-Förderung Ihrer Dachfenster
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Antragstellung bei BAFA
- Garantierte Antragstellung bei BAFA
- Für alle Sanierungsmaßnahmen
- Festpreis und Schnelle Bearbeitung
- Anleitung zum Antragstellung
Technischer Projektnachweis (TPN)
Förderungsabwicklung bei BAFA
- Garantierte Abwicklung bei BAFA
- Prüfung der Rechnungen
- Aufstellung aller förderfähigen Kosten
- Festpreis und schnelle Bearbeitung
U-Wert Berechnung
Nachweis Maßnahmen an Gebäudehülle
- Nachweis BAFA-Zuschuss
- BAFA konform
- Schnelle Bearbeitung
- Festpreis
Beispiel aus der Praxis
In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses wurde die Fußbodenheizung für 15.200 € vollständig installiert. Dank der BAFA‑Förderung mit iSFP‑Bonus sowie einer zusätzlichen kommunalen Förderung konnte der Eigenanteil erheblich reduziert werden.
BAFA Zuschuss (20 %)
-3.040€
Gemeindezuschuss
-1.520€
Ihr Eigenanteil
10.640€
70% des Gesamtbetrags
Jetzt anfragen – kostenlos & unverbindlich
Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten – persönlich und unabhängig.
Häufig gestellte Fragen
Was benötige ich, um den Förderantrag für meine Fußbodenheizung einzureichen?
Für die Antragstellung benötigen Sie im Wesentlichen nur die TPB-ID (Technische Projektbeschreibung). Diese wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt. Als Grundlage hierfür benötigt der Experte jedoch das Angebot des Fachunternehmens.
Wie schnell wird mein Antrag von BAFA zugesagt?
Ihr Antrag wird sorgfältig vom BAFA geprüft. Die Bearbeitungszeit hängt vom aktuellen Antragsvolumen ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post.
Ist der Antrag ohne Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten möglich?
Nein. Für den BAFA-Zuschuss ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht, da dieser die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
Welche Unterlagen muss ich über BAFA-Portal einreichen, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden?
Für die Auszahlung benötigen Sie im Wesentlichen die TPN-ID sowie alle Rechnungen und U-Wert-Nachweise. Nebenbei sollten Sie zudem Ihre Kontoauszüge und die Fachunternehmererklärung griffbereit halten.
Worauf muss ich bei der Rechnung des Fachunternehmens achten?
Damit das BAFA die Rechnung akzeptiert, muss sie formal korrekt sein. Wichtig sind insbesondere: Der Name des Antragstellers, die genaue Objektadresse sowie das Datum der Ausführung.
Bekomme ich eine Förderung für die Nachrüstung einer Fußbodenheizung in meiner Wohnung eines Mehrfamilienhauses?
Ja. Auch Eigentümer:innen einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen.
Bekomme ich auch eine Förderung für das Holzparkett und die Fliesen?
Ja. Im Rahmen der Nachrüstung der Fußbodenheizung gelten diese als sogenannte Umfeldmaßnahmen und werden mit dem gleichen Prozentsatz gefördert.
Was passiert, wenn ich vor Antragstellung schon die Maßnahme beginne?
Wenn Sie mit dem Fensteraustausch vor der Antragstellung beginnen, gilt die Maßnahme als bereits gestartet – in diesem Fall kann keine Förderung mehr bewilligt werden.