KfW Bestätigung nach Durchführung (BnD) – Erstellung zum Festpreis von 399 €
Sicher und zum Festpreis! Mit der von unseren Energieeffizienz-Experten erstellten Bestätigung nach Durchführung (BnD) können Sie den genehmigten Zuschuss für den Heizungsaustausch einfach und sorgenfrei über das KfW-Portal abwickeln.
Unsere Experten sind offiziell gelistet bei



Häufige gestellte Fragen
Für die Erstellung eines BnD (Bestätigung nach Durchführung) zur Auszahlung der KfW-Förderung müssen alle Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Dazu gehören in der Regel:
- KfW Zusageschreiben
- Alle Rechnungen der durchgeführten Maßnahmen, einschließlich Material-, Montage- und Handwerkerleistungen
- Nachweise der installierten Anlage, z. B. Fotos oder Datenblätter, Produktzertifikate
- Angaben zur alten Heizungsanlage, wie Art, Nennleistung und Einbaudatum
Diese Dokumente werden dem Energie-Effizienz-Experten (EE-Experten) übergeben, der auf Basis dieser Nachweise das BnD erstellt.
Nur mit der BnD-ID kann die Auszahlung der KfW-Fördermittel über das KfW-Portal erfolgen.
Die Erstellung eines BnD (Bestätigung nach Durchführung) durch den Energie-Effizienz-Experten erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlen Unterlagen oder falsche Angaben kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Nach der Übergabe des BnD vom EE-Experten kann der Fördernehmer die Auszahlung der KfW-Fördermittel direkt über das KfW-Portal beantragen.
Das BnD (Bestätigung nach Durchführung) wird von Energie-Effizienz-Experten erstellt. Eine Übergabe in Papierform ist nicht erforderlich – der gesamte Prozess erfolgt digital und datenschutzkonform.
Für eine reibungslose Auszahlung der KfW-Fördermittel müssen Sie nach der erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) alle folgenden Verwendungsnachweise über das KfW-Zuschussportal hochgeladen.
Alle Rechnungen der geförderten Maßnahmen, z. B. für Handwerkerleistungen, Materialkosten, Energieberatung oder Fachplanung
Meldebescheinigung (bei selbstgenutztem Wohngebäude), sofern der Geschwindigkeitsbonus beantragt wurde
Grundbuchauszug, sofern der Geschwindigkeitsbonus beantragt wurde
Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der Zuschuss aus Bundesmitteln in der Regel zum Ende des Folgemonats ausgezahlt. Den genauen Auszahlungstermin erhalten Sie in der Auszahlungsbestätigung direkt von der KfW.