Aufgrund der Reform der BEG seitens des BMWi ist die Erstellung der BzA und der TPB ab dem 21.07.2026 wieder möglich!

Erklärung zur Förderrichtlinie

Mit der Beauftragung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) und der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Antragstellung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie des Technischen Projektnachweises (TPN) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Abwicklung der BEG EM bestätigt der/die Auftraggeber/in, die nachstehende Erklärung verstanden zu haben und diese als eigene Erklärung in den Antrag aufzunehmen.

Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben:

Alle Angaben in dem Formular sind wahrheitsgemäß, richtig und vollständig. Dies ist ebenfalls für die erforderlichen Anlagen zum Formular sowie alle später einzureichenden Unterlagen zutreffend.

Ich erkläre, dass ich die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in der aktuellen Fassung gelesen habe und beachte die darin enthaltenen Informationen. Die relevanten Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:

Ich verstehe, dass eine doppelte Antragstellung für dieselben Maßnahmen im Rahmen der BEG ausgeschlossen ist und meine Angaben hierzu von der Bewilligungsstelle überprüft werden können.

Ich verstehe, dass eine Förderung für dieselben Maßnahmen grundsätzlich auch bei anderen Stellen beantragt werden kann, die Förderung nach dieser Richtlinie jedoch entsprechend gekürzt wird, sodass eine Gesamtförderquote von maximal 60 % nicht überschritten wird.

Ich verstehe, dass eine Kumulierung der nach dieser Richtlinie gewährten Förderung mit der Steuerermäßigung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) unzulässig ist.

Zusätzliche Erklärung zur Bundesförderung für die Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle

Bei Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Erforderlichkeit von Feuchteschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu prüfen. Die Prüfung des Mindestluftwechsels erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik; hierfür ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.Maßnahmen wird im Förderservice erstellt.

Ich verstehe, dass ich als Förderempfänger die Veranlassung und ordnungsgemäße Umsetzung der erforderlichen lüftungstechnischen Maßnahmen verantworte.

Zusätzliche Erklärung zur Bundesförderung für die Heizungssanierung:

Ich erkläre, dass ich das Merkblatt Heizungsförderung im Rahmen der BEG EM in der aktuellen Fassung gelesen habe und die darin enthaltenen Hinweise beachte. Die betreffenden Dokumentation ist unter den folgenden Links abrufbar:

Datenschutzerklärung BAFA:

Ich nehme zur Kenntnis, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch die von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Verträge, Angebote, Rechnungen) vom BAFA verarbeitet werden. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die Datenschutzgrundsätze des BAFA (www.bafa.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung_node) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die produktspezifischen Datenschutzhinweise und die Informationen zum Widerspruchsrecht im 

Datenschutzerklärung KfW:

Ich nehme zur Kenntnis, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch die von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Verträge, Angebote, Rechnungen) von der KfW verarbeitet werden. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie weiterer datenschutzrechtlicher Informationen wird auf die produktspezifischen Datenschutzhinweise und die Informationen zum Widerspruchsrecht im inländischen Fördergeschäft (abrufbar unter www.kfw.de/datenschutzhinweise) sowie auf die Datenschutzgrundsätze der KfW (www.kfw.de/datenschutz) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.

Stand: 07.02.2026

Preise und Förderung

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 999 €

3 - 5 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1499 €

6 - 9 Wohneinheiten: Sie Zahlen 2149 €

9+ Wohneinheiten

auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

Preis

In nur wenigen Schritten und innerhalb weniger Tage erstellen wir Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) für den geplanten Heizungsaustausch. Mit unserer Anleitung kann die Bundesförderung problemlos über das KfW-Portal beantragt werden, sodass sie verbindlich für die nächsten drei Jahre reserviert wird.

Preise und Förderung

Einfamilienhaus: Sie Zahlen 1499 € *

Danke der Förderprogramme KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus kann unser Honorar für das Energieeffizienzkonzept als Fachplanung mit 50 % bezuschusst werden.

Preis

Verbrauchsausweis (bis 2 WE)

Bedarfsausweis (bis 2 WE)

Jede weitere Wohneinheit

Preise und Förderung

Ein Eigenanteil von 224,5 Euro ist möglich – danke an das BAFA-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von BAFA erstattet, sobald die U-Wert Berechnung vor der Erstellung eines TPNs abgeschlossen ist.

Förderung

Danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50% der Kosten werden von KfW erstattet, sobald die Heizlastberechnung vor der Erstellung einer BnD abgeschlossen ist.

Förderung

Ein Eigenanteil von 199 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet.

Förderung

Ein Eigenanteil von 99 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet, sobald der geplante Heizungsaustausch erfolgreich durchgeführt wird.

Preise und Förderung

Für Einfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: Sie zahlen 599 €*

Für Mehrfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: 3% vom förderfähigen Betrag gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Was beinhaltet der Förderservice

* Die Zahlung Ihres Eigenanteils erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig.
** Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1349 €

Mehrfamilienhaus

Auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

** Die Zahlung Ihres Eigenanteils für Förderservice erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig. Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.