Ob in einer Wohnung oder in einem Haus – der Austausch alter Fenster gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen einer energetischen Sanierung. Neue, moderne Fenster reduzieren nicht nur den Heizenergieverbrauch um bis zu 20%, sondern steigern auch den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig.
Das Beste daran: Der Staat greift Ihnen finanziell unter die Arme. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie bis zu 20 % Zuschuss für Ihre Fenstersanierung beantragen. In diesem Beitrag erfahren Sie genau, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die aktuelle Fensterförderung ist und wie Sie den Antrag fehlerfrei und ohne Bürokratie-Frust stellen.
Welche Zuschüsse sind aktuell für neue Fenster möglich?
Wer im Jahr 2026 seine Fenster energetisch saniert, kann sich auf eine solide finanzielle Unterstützung verlassen. Die staatliche Bundesförderung für Fenster deckt einen prozentualen Teil der förderfähigen Gesamtkosten für Anschaffung und fachgerechten Einbau ab:
- 15 % Basisförderung: Diesen Zuschuss erhalten Sie für die Umsetzung der Einzelmaßnahme ohne individuelle Sanierungsplan (iSFP). Die förderfähige Kosten ist jedoch auf 30.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalander Jahr begrenzt. Daher ohne iSFP maximale 4500 Euro pro wohneinheit
- 20 % iSFP-Förderung: Verfügen Sie über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um einen Bonus von 5 % auf insgesamt 20 %. Gleichzeitig erhört sich die förderfähig Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalander Jahr, daher maximaler Zuschuss 12000 Euro pro Wohneinheit.
Möchten Sie wissen, wie viel Förderung Ihnen zusteht?
Nutzen Sie jetzt unseren unkomplizierten Online-Förderrechner: In weniger als 60 Sekunden ermitteln wir Ihre voraussichtliche Zuschusshöhe. Anschließend erstellen unsere zertifizierten Experten die notwendige Technische Projektbeschreibung (TPB) für den BAFA-Antrag – digital, schnell und zum transparenten Festpreis. So wird der Zuschuss für Ihre neuen Fenster verbindlich für Sie reserviert!
Ihre BAFA-Förderung für Fenster (inkl. Rolladen)
Unsere Energieeffizienz-Experten werden alle förderfähigen Kosten auflisten, sodass diese von der letztlich ausgezahlten Förderung abweichen können.
Programme, Richtlinien und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.
Die wichtigsten BAFA-Voraussetzungen für den Fenstertausch
Damit das BAFA den Zuschuss bewilligt, müssen bestimmte technische und formelle Kriterien erfüllt sein. Prüfen Sie diese Punkte unbedingt vor dem Kauf der neuen Fenster:
- Die neuen Bauteile müssen einen hervorragenden Wärmeschutz bieten. Je nach Art der Fenster gelten beim BAFA unterschiedliche technische Mindestanforderungen an den sogenannten Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Dabei gilt eine einfache Faustregel: Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme entweicht nach draußen – und desto besser ist die Energieeffizienz.
Reguläre Fenster und Fenstertüren: Uw ≤ 0,95 W/m²K (in der Regel mit moderner 3‑fach‑Verglasung erreichbar)
Ertüchtigung bestehender Fenster: Uw ≤ 1,3 W/m²K (z. B. durch Austausch der Verglasung)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster/Türen — Uw ≤ 1,1 W/m²K
Fenster mit Sonderverglasung — Uw ≤ 1,1 W/m²K (z. B. Schall- und Brandschutz)
- Alter des Gebäudes: Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
- Verbot vor Antragstellung (Wichtig!): Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
In 5 Schritten zum Zuschuss: So sichern Sie sich die BAFA-Förderung
Der Weg zur Förderung ist dank digitaler Prozesse heute deutlich einfacher als gedacht. Das sind die 5 wesentlichen Schritte:
- Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein unverbindliches Angebot für den Fenstereinbau erstellen.
- TPB beantragen (Technische Projektbeschreibung): unsere zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Energieberater) prüft das Angebot und erstellt die sogenannte TPB. Diese ist zwingend für den BAFA-Antrag erforderlich.
- Antrag stellen & Maßnahme durchführen: Nach der Antragstellung (und Freigabe) können die neuen Fenster fachgerecht eingebaut werden.
- TPN beantragen (Technischer Projektnachweis): Nach erfolgreichem Einbau bestätigt der Energieberater mit der sogenannten TPN, dass alle technischen Vorgaben korrekt umgesetzt wurden.
- Zuschuss erhalten: Die Rechnungen und die TPN werden beim BAFA eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen das Fördergeld direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Fazit: Energieeffizient modernisieren – einfach und ohne Papierkram
Neue Fenster sind eine lohnende Investition in die Zukunft. Dank der BAFA-Unterstützung ist diese energetische Sanierungsmaßnahme wirtschaftlich so attraktiv wie nie zuvor. Wer schlau ist, kombiniert den Fenstertausch mit einem iSFP, um die maximale Fördersumme von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit einzustreichen.
BAFA Sanierung-Förderung noch nicht beantragt?
Beantragen Sie jetzt die BAFA Förderung über das BAFA-Portal mit Ihrer TPB-ID und unserer Anleitung.
Häufig gestellte Fragen
Was benötige ich, um den Förderantrag für meine neuen Fenster einzureichen?
Für die Antragstellung benötigen Sie im Wesentlichen nur die TPB-ID (Technische Projektbeschreibung). Diese wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt. Als Grundlage hierfür benötigt der Experte jedoch das Angebot des Fachunternehmens.
Wie schnell wird mein Antrag von BAFA zugesagt?
Ihr Antrag wird sorgfältig vom BAFA geprüft. Die Bearbeitungszeit hängt vom aktuellen Antragsvolumen ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post.
Ist der Antrag ohne Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten möglich?
Nein. Für den BAFA-Zuschuss ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht, da dieser die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
Welche Unterlagen muss ich über BAFA-Portal einreichen, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden?
Für die Auszahlung benötigen Sie im Wesentlichen die TPN-ID sowie alle Rechnungen und U-Wert-Nachweise. Nebenbei sollten Sie zudem Ihre Kontoauszüge und die Fachunternehmererklärung griffbereit halten.
Worauf muss ich bei der Rechnung des Fensterbauers achten?
Damit das BAFA die Rechnung akzeptiert, muss sie formal korrekt sein. Wichtig sind insbesondere: Der Name des Antragstellers, die genaue Objektadresse sowie das Datum der Ausführung.
Bekomme ich eine Förderung für den Fensteraustausch in meiner Wohnung eines Mehrfamilienhauses?
Ja. Auch Eigentümer:innen einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die technischen Anforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,95 W/m²K) erfüllt sind.
Bekomme ich auch eine Förderung für Rollläden, Raffstores oder Markisen?
Ja. Im Rahmen des Dachfensteraustauschs gelten diese als sogenannte Umfeldmaßnahmen und werden mit dem gleichen Prozentsatz gefördert.
Was passiert, wenn ich vor Antragstellung schon die Maßnahme beginne?
Wenn Sie mit dem Fensteraustausch vor der Antragstellung beginnen, gilt die Maßnahme als bereits gestartet – in diesem Fall kann keine Förderung mehr bewilligt werden.


