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Austausch der Fenster und der Balkontür in der Eigentumswohnung: So sichern Sie sich bis zu 20 % Bundesförderung 2026

Melanie Ketzer
Expertin von Begener
7 min
Zuletzt aktualisiert am Juni 13, 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Attraktive staatliche Zuschuss auch für Wohnungseigentümer
  • Bis zu 20 % Zuschuss möglich
  • Maximal 12.000 € Zuschuss pro Wohnung pro Kalanderjahr.

Welche Zuschüsse sind aktuell für neue Fenster und Balkontür in einer Wohnung möglich?

Wer im Jahr 2026 seine Wohnung energetisch saniert und alte Fenster austauscht, kann sich auf eine solide finanzielle Unterstützung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verlassen. Die staatliche Bundesförderung deckt einen prozentualen Teil der förderfähigen Gesamtkosten für die Anschaffung und den fachgerechten Einbau ab:

  • 15 % Basisförderung: Diesen Zuschuss erhalten Sie für die Umsetzung des Fenstertauschs als Einzelmaßnahme ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die förderfähigen Kosten sind in diesem Fall auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet für Sie einen maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.
  • 20 % Förderung inklusive iSFP-Bonus: Liegt für das gesamte Mehrfamilienhaus bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, profitiert Ihre Wohnung von einem Extra-Bonus: Der Fördersatz steigt um 5 % auf insgesamt 20 %.

    Der Clou bei der WEG: Durch den iSFP verdoppelt sich der Deckel der förderfähigen Gesamtkosten für Ihre Wohnung auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das bedeutet für Sie einen maximalen staatlichen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro für Ihre neuen Fenster in Ihrer Wohnung! Fragen Sie daher unbedingt bei Ihrer Hausverwaltung nach, ob ein solcher iSFP für das Gebäude bereits existiert oder im Zuge der Maßnahme erstellt werden kann.

Online-Förderrechner: Jetzt Zuschuss in 60 Sekunden berechnen!

Möchten Sie wissen, wie viel Förderung Ihnen exakt zusteht? Nutzen Sie jetzt unseren unkomplizierten Online-Förderrechner. In weniger als 60 Sekunden ermitteln wir Ihre veraussichtliche Zuschusshöhe.

Ihre BAFA-Förderung für Fenster, Balkontür und Terrassentür

Ihre max. BAFA Zuschüsse 0,00 €
Fördersatz 15 %
Kosten für Energieberater 598 €
Förderung Energieberater 299 €
Sie erhalten 0,00 €

Unsere Energieeffizienz-Experten werden alle förderfähigen Kosten auflisten, sodass diese von der letztlich ausgezahlten Förderung abweichen können.

Programme, Richtlinien und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.

Die wichtigsten BAFA-Voraussetzungen für den Fenstertausch für Wohnung

Bevor Sie mit den Handwerksarbeiten starten, müssen Sie als Wohnungseigentümer zwei wesentliche Hürden nehmen:

  • Die Zustimmung der WEG (Eigentümergemeinschaft): Da Fenster rechtlich in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehören, müssen Sie vor dem Fensteraustausch die Zustimmung der Eigentümerversammlung bzw. des Beirats einholen.
  • Technische Mindestanforderungen (TMA): Um die BAFA-Förderung zu erhalten, müssen die technische Mindestanforderung erfüllt werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters bzw. der gesamten Balkontür (der sogenannte Uw‑Wert) darf 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos.

💡Der Sonderfall: Bei zertifizierten einbruchhemmenden Fenstern, Balkon- und Terrassentüren reicht es aus, wenn der Uw-Wert maximal 1,1 W/(m²K) beträgt.

In 5 Schritten zum BAFA-Zuschuss für Ihre Wohnung

Der Weg zur staatlichen Förderung ist dank vollständig digitaler Prozesse heute deutlich einfacher als gedacht. Das sind die 5 wesentlichen Schritte zu Ihrem Geld:

  1. Angebot einholen Lassen Sie sich von einem Fenster-Fachbetrieb ein Angebot für den Fenstereinbau erstellen.
  2. TPB beantragen (Technische Projektbeschreibung): unsere zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Energieberater) prüft das Angebot und erstellt die sogenannte TPB. Diese ist zwingend für den BAFA-Antrag erforderlich.
  3. Antrag stellen & Maßnahme durchführen: Nach der Antragstellung (und Freigabe) können die neuen Fenster fachgerecht eingebaut werden.
  4. TPN beantragen (Technischer Projektnachweis): Nach erfolgreichem Einbau bestätigt der Energieberater mit der sogenannten TPN, dass alle technischen Vorgaben korrekt umgesetzt wurden.
  5. Zuschuss erhalten: Die Rechnungen und die TPN werden beim BAFA eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen das Fördergeld direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Fazit: Energieeffizient modernisieren – einfach und digital

Neue Fenster sind eine lohnende Investition in die Zukunft: Sie senken Ihre Heizkosten, steigern den Wert Ihrer Eigentumswohnung und erhöhen den Wohnkomfort. Dank der attraktiven BAFA-Unterstützung im Jahr 2026 ist diese energetische Modernisierung wirtschaftlich so attraktiv wie nie zuvor.

Wer klug vorgeht, prüft gemeinsam mit der Hausverwaltung die Kombination mit einem iSFP, um die maximale Fördersumme von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit einzustreichen. Lassen Sie kein Geld verschenken und starten Sie noch heute Ihr Projekt!

BAFA Sanierung-Förderung noch nicht beantragt?

Beantragen Sie jetzt die BAFA Förderung über das BAFA-Portal mit Ihrer TPB-ID und unserer Anleitung.

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Häufig gestellte Fragen

Für die Antragstellung benötigen Sie im Wesentlichen nur die TPB-ID (Technische Projektbeschreibung). Diese wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt. Als Grundlage hierfür benötigt der Experte jedoch das Angebot des Fachunternehmens.

Ihr Antrag wird sorgfältig vom BAFA geprüft. Die Bearbeitungszeit hängt vom aktuellen Antragsvolumen ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post.

Nein. Für den BAFA-Zuschuss ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht, da dieser die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. 

Für die Auszahlung benötigen Sie im Wesentlichen die TPN-ID sowie alle Rechnungen und U-Wert-Nachweise. Nebenbei sollten Sie zudem Ihre Kontoauszüge und die Fachunternehmererklärung griffbereit halten.

Damit das BAFA die Rechnung akzeptiert, muss sie formal korrekt sein. Wichtig sind insbesondere: Der Name des Antragstellers, die genaue Objektadresse sowie das Datum der Ausführung.

Ja. Auch Eigentümer:innen einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die technischen Anforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,95 W/m²K) erfüllt sind.

Ja. Im Rahmen des Dachfensteraustauschs gelten diese als sogenannte Umfeldmaßnahmen und werden mit dem gleichen Prozentsatz gefördert.

Wenn Sie mit dem Fensteraustausch vor der Antragstellung beginnen, gilt die Maßnahme als bereits gestartet – in diesem Fall kann keine Förderung mehr bewilligt werden.

Inhaltsverzeichnis

Noch Fragen dazu?

Unsere Experten antworten!

Preise und Förderung

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 999 €

3 - 5 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1499 €

6 - 9 Wohneinheiten: Sie Zahlen 2149 €

9+ Wohneinheiten

auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

Preis

In nur wenigen Schritten und innerhalb weniger Tage erstellen wir Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) für den geplanten Heizungsaustausch. Mit unserer Anleitung kann die Bundesförderung problemlos über das KfW-Portal beantragt werden, sodass sie verbindlich für die nächsten drei Jahre reserviert wird.

Preise und Förderung

Einfamilienhaus: Sie Zahlen 1499 € *

Danke der Förderprogramme KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus kann unser Honorar für das Energieeffizienzkonzept als Fachplanung mit 50 % bezuschusst werden.

Preis

Verbrauchsausweis (bis 2 WE)

Bedarfsausweis (bis 2 WE)

Jede weitere Wohneinheit

Preise und Förderung

Ein Eigenanteil von 224,5 Euro ist möglich – danke an das BAFA-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von BAFA erstattet, sobald die U-Wert Berechnung vor der Erstellung eines TPNs abgeschlossen ist.

Förderung

Danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50% der Kosten werden von KfW erstattet, sobald die Heizlastberechnung vor der Erstellung einer BnD abgeschlossen ist.

Förderung

Ein Eigenanteil von 199 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet.

Förderung

Ein Eigenanteil von 99 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet, sobald der geplante Heizungsaustausch erfolgreich durchgeführt wird.

Preise und Förderung

Für Einfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: Sie zahlen 599 €*

Für Mehrfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: 3% vom förderfähigen Betrag gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Was beinhaltet der Förderservice

* Die Zahlung Ihres Eigenanteils erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig.
** Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1349 €

Mehrfamilienhaus

Auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

** Die Zahlung Ihres Eigenanteils für Förderservice erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig. Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.