Aufgrund der Reform der BEG seitens des BMWi ist die Erstellung der BzA und der TPB ab dem 21.07.2026 wieder möglich!

Heizungsgesetz 2026: Neue Regeln von Ministerin Katherina Reiche

Melanie Ketzer
Expertin von Begener
3 min
Zuletzt aktualisiert am Juli 8, 2026

Paukenschlag beim Heizungswechsel: Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Katherina Reiche (CDU) hat eine tiefgreifende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen staatlichen Förderung auf den Weg gebracht. Die wichtigste Nachricht für alle Eigentümer vorweg: Es wird für die Haushalte spürbar weniger Geld vom Staat geben – und ab dem 9. Juli gilt ein sofortiger, 12-tägiger Antragsstopp bei der KfW!

Sofortiger KfW-Antragsstopp: Was gilt in der Umstellungsphase?

Wegen der kurzfristigen Systemumstellung im Haushaltsausschuss können ab dem 9. Juli 2026 (Mitternacht) vorerst keine Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Heizungstausch bei der KfW eingereicht werden. Dieser Antragsstopp dauert 12 Tage bis zum 20. Juli 2026.

  • Wichtig für laufende Vorhaben: Wer bereits eine gültige BzA vorliegen, den eigentlichen Antrag aber noch nicht final abgeschickt hat, kann dies laut KfW während dieser 12-tägigen Umstellungsphase weiterhin zu den bisherigen (alten) Konditionen tun. Bereits zugesagte Mittel sind absolut sicher und behalten ihre Gültigkeit.

Kürzung der Zuschüsse: Weniger Geld für Wärmepumpen

Bisher galt das Versprechen, dass Eigentümer bis zu 70 % der Investitionskosten (maximal 21.000 Euro Zuschuss) für eine klimafreundliche Heizung erhalten können. Damit ist nun Schluss: Getrieben von massiven Sparzwängen im Bundeshaushalt und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird die Förderung schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro gesenkt.

Wer also den Heizungswechsel zu lange aufschiebt, verliert bares Geld. Die Bundesregierung bricht damit mit dem bisher kommunizierten Versprechen, die Förderung bis 2029 stabil zu halten, was in der Branche bereits für erhebliche Verunsicherung sorgt.

Stärkere soziale Staffelung: Schutz für Familien und geringe Einkommen

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betont jedoch, dass die verbleibenden Fördermittel „sozial gerechter“ verteilt werden sollen. Wer finanzielle Unterstützung besonders dringend benötigt, soll künftig stärker profitieren:

  • Einkommensbonus: Die Einkommensgrenze für den maximalen Förderbonus wird angehoben.

  • Kinderbonus: Für Familien mit Kindern steigt die Einkommensschwelle für die höchste Förderstufe um zusätzliche 10.000 Euro (auf nun 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen). Dieser Bonus greift auch bei höheren Einkommen anteilig und soll Familien spürbar entlasten.

Fazit und Ausblick: Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?

Die Zeiten der historisch einmaligen Maximalförderung von 70 % neigen sich dem Ende zu. Durch die Kürzungen und die Haushaltskrise wird das Heizen mit Öl und Gas durch die CO₂-Bepreisung und die kommenden Biogas-Quoten langfristig dennoch eine teure Angelegenheit.

Unser Rat: Nutzen Sie die Zeit während des 12-tägigen Antragsstopps, um Angebote einzuholen und Ihr Sanierungsvorhaben präzise zu planen. Sobald die KfW-Pforten am 21. Juli 2026 mit den neuen, angepassten Regeln wieder öffnen, sollten Sie schnell handeln, bevor die Fördersätze in den kommenden Jahren schrittweise weiter absinken!

Inhaltsverzeichnis

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Preise und Förderung

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 999 €

3 - 5 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1499 €

6 - 9 Wohneinheiten: Sie Zahlen 2149 €

9+ Wohneinheiten

auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

Preis

In nur wenigen Schritten und innerhalb weniger Tage erstellen wir Ihre Bestätigung zum Antrag (BzA) für den geplanten Heizungsaustausch. Mit unserer Anleitung kann die Bundesförderung problemlos über das KfW-Portal beantragt werden, sodass sie verbindlich für die nächsten drei Jahre reserviert wird.

Preise und Förderung

Einfamilienhaus: Sie Zahlen 1499 € *

Danke der Förderprogramme KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus kann unser Honorar für das Energieeffizienzkonzept als Fachplanung mit 50 % bezuschusst werden.

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Ein Eigenanteil von 224,5 Euro ist möglich – danke an das BAFA-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von BAFA erstattet, sobald die U-Wert Berechnung vor der Erstellung eines TPNs abgeschlossen ist.

Förderung

Danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50% der Kosten werden von KfW erstattet, sobald die Heizlastberechnung vor der Erstellung einer BnD abgeschlossen ist.

Förderung

Ein Eigenanteil von 199 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet.

Förderung

Ein Eigenanteil von 99 Euro ist möglich – danke an das KfW-Förderprogramm für die energetische Baubegleitung! Bis zu 50 % der Kosten werden von der KfW erstattet, sobald der geplante Heizungsaustausch erfolgreich durchgeführt wird.

Preise und Förderung

Für Einfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: Sie zahlen 599 €*

Für Mehrfamilienhaus pro Sanierungsmaßnahme: 3% vom förderfähigen Betrag gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Was beinhaltet der Förderservice

* Die Zahlung Ihres Eigenanteils erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig.
** Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.

1 - 2 Wohneinheiten: Sie Zahlen 1349 €

Mehrfamilienhaus

Auf Anfrage

* Mit Ihrer Vollmacht beantragen wir die iSFP-Förderung. Nach Übergabe des Sanierungsfahrplans erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrags im Voraus. Dank unseres Services für die Abwicklung der iSFP-Förderung erhalten Sie den Zuschuss von BAFA direkt auf Ihr Konto.

** Die Zahlung Ihres Eigenanteils für Förderservice erfolgt erst nach der erfolgreichen Antragstellung. Nach der Durchführung ist die Zahlung des Restbetrags fällig. Sie erhalten die Fördersumme ausbezahlt, sobald die geplante Maßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde.