Paukenschlag beim Heizungswechsel: Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Katherina Reiche (CDU) hat eine tiefgreifende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der dazugehörigen staatlichen Förderung auf den Weg gebracht. Die wichtigste Nachricht für alle Eigentümer vorweg: Es wird für die Haushalte spürbar weniger Geld vom Staat geben – und ab dem 9. Juli gilt ein sofortiger, 12-tägiger Antragsstopp bei der KfW!
Sofortiger KfW-Antragsstopp: Was gilt in der Umstellungsphase?
Wegen der kurzfristigen Systemumstellung im Haushaltsausschuss können ab dem 9. Juli 2026 (Mitternacht) vorerst keine Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Heizungstausch bei der KfW eingereicht werden. Dieser Antragsstopp dauert 12 Tage bis zum 20. Juli 2026.
Wichtig für laufende Vorhaben: Wer bereits eine gültige BzA vorliegen, den eigentlichen Antrag aber noch nicht final abgeschickt hat, kann dies laut KfW während dieser 12-tägigen Umstellungsphase weiterhin zu den bisherigen (alten) Konditionen tun. Bereits zugesagte Mittel sind absolut sicher und behalten ihre Gültigkeit.
Kürzung der Zuschüsse: Weniger Geld für Wärmepumpen
Bisher galt das Versprechen, dass Eigentümer bis zu 70 % der Investitionskosten (maximal 21.000 Euro Zuschuss) für eine klimafreundliche Heizung erhalten können. Damit ist nun Schluss: Getrieben von massiven Sparzwängen im Bundeshaushalt und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird die Förderung schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro gesenkt.
Wer also den Heizungswechsel zu lange aufschiebt, verliert bares Geld. Die Bundesregierung bricht damit mit dem bisher kommunizierten Versprechen, die Förderung bis 2029 stabil zu halten, was in der Branche bereits für erhebliche Verunsicherung sorgt.
Stärkere soziale Staffelung: Schutz für Familien und geringe Einkommen
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betont jedoch, dass die verbleibenden Fördermittel „sozial gerechter“ verteilt werden sollen. Wer finanzielle Unterstützung besonders dringend benötigt, soll künftig stärker profitieren:
Einkommensbonus: Die Einkommensgrenze für den maximalen Förderbonus wird angehoben.
Kinderbonus: Für Familien mit Kindern steigt die Einkommensschwelle für die höchste Förderstufe um zusätzliche 10.000 Euro (auf nun 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen). Dieser Bonus greift auch bei höheren Einkommen anteilig und soll Familien spürbar entlasten.
Fazit und Ausblick: Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Die Zeiten der historisch einmaligen Maximalförderung von 70 % neigen sich dem Ende zu. Durch die Kürzungen und die Haushaltskrise wird das Heizen mit Öl und Gas durch die CO₂-Bepreisung und die kommenden Biogas-Quoten langfristig dennoch eine teure Angelegenheit.
Unser Rat: Nutzen Sie die Zeit während des 12-tägigen Antragsstopps, um Angebote einzuholen und Ihr Sanierungsvorhaben präzise zu planen. Sobald die KfW-Pforten am 21. Juli 2026 mit den neuen, angepassten Regeln wieder öffnen, sollten Sie schnell handeln, bevor die Fördersätze in den kommenden Jahren schrittweise weiter absinken!


