Das Wichtigste in Kürze:
- Attraktive staatliche Zuschuss auch für Wohnungseigentümer
- Bis zu 20 % Zuschuss möglich
- Maximal 12.000 € Zuschuss pro Wohnung pro Kalanderjahr.
Welche Zuschüsse sind aktuell für neue Fenster und Balkontür in einer Wohnung möglich?
Wer im Jahr 2026 seine Wohnung energetisch saniert und alte Fenster austauscht, kann sich auf eine solide finanzielle Unterstützung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verlassen. Die staatliche Bundesförderung deckt einen prozentualen Teil der förderfähigen Gesamtkosten für die Anschaffung und den fachgerechten Einbau ab:
- 15 % Basisförderung: Diesen Zuschuss erhalten Sie für die Umsetzung des Fenstertauschs als Einzelmaßnahme ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die förderfähigen Kosten sind in diesem Fall auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet für Sie einen maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.
- 20 % Förderung inklusive iSFP-Bonus: Liegt für das gesamte Mehrfamilienhaus bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, profitiert Ihre Wohnung von einem Extra-Bonus: Der Fördersatz steigt um 5 % auf insgesamt 20 %.
Der Clou bei der WEG: Durch den iSFP verdoppelt sich der Deckel der förderfähigen Gesamtkosten für Ihre Wohnung auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das bedeutet für Sie einen maximalen staatlichen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro für Ihre neuen Fenster in Ihrer Wohnung! Fragen Sie daher unbedingt bei Ihrer Hausverwaltung nach, ob ein solcher iSFP für das Gebäude bereits existiert oder im Zuge der Maßnahme erstellt werden kann.
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Ihre BAFA-Förderung für Fenster, Balkontür und Terrassentür
Unsere Energieeffizienz-Experten werden alle förderfähigen Kosten auflisten, sodass diese von der letztlich ausgezahlten Förderung abweichen können.
Programme, Richtlinien und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Vorgaben der Förderstellen.
Die wichtigsten BAFA-Voraussetzungen für den Fenstertausch für Wohnung
Bevor Sie mit den Handwerksarbeiten starten, müssen Sie als Wohnungseigentümer zwei wesentliche Hürden nehmen:
- Die Zustimmung der WEG (Eigentümergemeinschaft): Da Fenster rechtlich in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehören, müssen Sie vor dem Fensteraustausch die Zustimmung der Eigentümerversammlung bzw. des Beirats einholen.
- Technische Mindestanforderungen (TMA): Um die BAFA-Förderung zu erhalten, müssen die technische Mindestanforderung erfüllt werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters bzw. der gesamten Balkontür (der sogenannte Uw‑Wert) darf 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos.
💡Der Sonderfall: Bei zertifizierten einbruchhemmenden Fenstern, Balkon- und Terrassentüren reicht es aus, wenn der Uw-Wert maximal 1,1 W/(m²K) beträgt.
In 5 Schritten zum BAFA-Zuschuss für Ihre Wohnung
Der Weg zur staatlichen Förderung ist dank vollständig digitaler Prozesse heute deutlich einfacher als gedacht. Das sind die 5 wesentlichen Schritte zu Ihrem Geld:
- Angebot einholen Lassen Sie sich von einem Fenster-Fachbetrieb ein Angebot für den Fenstereinbau erstellen.
- TPB beantragen (Technische Projektbeschreibung): unsere zertifizierter Energieeffizienz-Experte (Energieberater) prüft das Angebot und erstellt die sogenannte TPB. Diese ist zwingend für den BAFA-Antrag erforderlich.
- Antrag stellen & Maßnahme durchführen: Nach der Antragstellung (und Freigabe) können die neuen Fenster fachgerecht eingebaut werden.
- TPN beantragen (Technischer Projektnachweis): Nach erfolgreichem Einbau bestätigt der Energieberater mit der sogenannten TPN, dass alle technischen Vorgaben korrekt umgesetzt wurden.
- Zuschuss erhalten: Die Rechnungen und die TPN werden beim BAFA eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen das Fördergeld direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Fazit: Energieeffizient modernisieren – einfach und digital
Neue Fenster sind eine lohnende Investition in die Zukunft: Sie senken Ihre Heizkosten, steigern den Wert Ihrer Eigentumswohnung und erhöhen den Wohnkomfort. Dank der attraktiven BAFA-Unterstützung im Jahr 2026 ist diese energetische Modernisierung wirtschaftlich so attraktiv wie nie zuvor.
Wer klug vorgeht, prüft gemeinsam mit der Hausverwaltung die Kombination mit einem iSFP, um die maximale Fördersumme von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit einzustreichen. Lassen Sie kein Geld verschenken und starten Sie noch heute Ihr Projekt!
BAFA Sanierung-Förderung noch nicht beantragt?
Beantragen Sie jetzt die BAFA Förderung über das BAFA-Portal mit Ihrer TPB-ID und unserer Anleitung.
Häufig gestellte Fragen
Was benötige ich, um den Förderantrag für meine neuen Fenster einzureichen?
Für die Antragstellung benötigen Sie im Wesentlichen nur die TPB-ID (Technische Projektbeschreibung). Diese wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt. Als Grundlage hierfür benötigt der Experte jedoch das Angebot des Fachunternehmens.
Wie schnell wird mein Antrag von BAFA zugesagt?
Ihr Antrag wird sorgfältig vom BAFA geprüft. Die Bearbeitungszeit hängt vom aktuellen Antragsvolumen ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post.
Ist der Antrag ohne Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten möglich?
Nein. Für den BAFA-Zuschuss ist die Mitwirkung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten Pflicht, da dieser die Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt.
Welche Unterlagen muss ich über BAFA-Portal einreichen, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden?
Für die Auszahlung benötigen Sie im Wesentlichen die TPN-ID sowie alle Rechnungen und U-Wert-Nachweise. Nebenbei sollten Sie zudem Ihre Kontoauszüge und die Fachunternehmererklärung griffbereit halten.
Worauf muss ich bei der Rechnung des Fensterbauers achten?
Damit das BAFA die Rechnung akzeptiert, muss sie formal korrekt sein. Wichtig sind insbesondere: Der Name des Antragstellers, die genaue Objektadresse sowie das Datum der Ausführung.
Bekomme ich eine Förderung für den Fensteraustausch in meiner Wohnung eines Mehrfamilienhauses?
Ja. Auch Eigentümer:innen einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus können die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die technischen Anforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,95 W/m²K) erfüllt sind.
Bekomme ich auch eine Förderung für Rollläden, Raffstores oder Markisen?
Ja. Im Rahmen des Dachfensteraustauschs gelten diese als sogenannte Umfeldmaßnahmen und werden mit dem gleichen Prozentsatz gefördert.
Was passiert, wenn ich vor Antragstellung schon die Maßnahme beginne?
Wenn Sie mit dem Fensteraustausch vor der Antragstellung beginnen, gilt die Maßnahme als bereits gestartet – in diesem Fall kann keine Förderung mehr bewilligt werden.


