Das Wichtigste in Kürze
- Staatliche Zuschüsse decken bis zu 70 % der Investitionskosten für private Eigentümer; Kombination mit einer zusätzlichen zinsgünstigen ist möglich.
- Alle Anträge und Auszahlungen laufen digital über das Online‑Portal der KfW „Mein KfW“;
- Die Förderkonditionen können im Laufe des Jahres 2026 geändert werden.
Wer bekommt die Heizungsförderung KfW 458?
Die Heizungsförderung im KfW Programm 458 des Bundes richtet sich in Bestandswohngebäuden an nahezu alle Privathaushalt:
- Private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern in Deutschland
- Private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) in Deutschland
- Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum erfolgt
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden vor allem klimafreundliche Heizsysteme, die überwiegend mit erneuerbaren Energien arbeiten oder an ein effizientes Wärmenetz angeschlossen sind.
- Elektrische getriebene Wärmepumpen:
Liste der förderfähigen WP - Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Biomasse-Heizungen:
Liste der förderfähigen Biomasse-Heizung - Hybridheizung mit erneuerbarem Hauptwärmeerzeuger
- Solaranlagen (inkl. PVT) :
Liste der förderfähige Solaranlagen - Wasserstofffähige Heizungen
- Brennstoffzellen und andere innovative Systeme
Wichtig: Reine Öl- oder Gasneuanlagen ohne erneuerbaren Hauptanteil sind in der Regel nicht mehr förderfähig.
Wie hoch ist die Heizungsförderung für Haushalte?
Wohngebäude - Heizungsförderung für Privathaushalt
Als private Eigentümerinnen und Eigentümer können Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung erhalten. Der Fördersatz setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:
- 30 % Grundförderung: Diesen Zuschuss bekommen alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen lassen.
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Diesen Bonus gibt es, wenn
- eine Öl- oder Gasetagenheizung oder ein Nachtspeicherofen ersetzt wird oder
- eine Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird, die zum Zeitpunkt des Wechsels mindestens 20 Jahre in Betrieb war.
- 30 % Einkommens-Bonus: Dieser Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. In diesem Fall erhöht sich der Fördersatz noch einmal deutlich.
- 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen: Zusätzlich zur normalen Wärmepumpen-Förderung gibt es 5 % extra, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet oder Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle genutzt werden.
- Emmisionsminderungszuschlag nur für Biomasseheizung
Wichtig: Die Grundförderung kann mit den genannten Boni kombiniert werden. Maximal sind 70 % Förderung möglich.
Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro besteht außerdem die Möglichkeit, ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu nutzen. Pro Wohneinheit können bis zu 120.000 Euro als Förderkredit aufgenommen werden.
Maximale förderfähige Kosten – Wohngebäude (Programme 458)
Für Wohngebäude gelten Höchstgrenzen, bis zu denen Kosten überhaupt förderfähig sind. Diese richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit (je Wohneinheit)
- 8.000 € für jede weitere Wohneinheit ab der siebten (je Wohneinheit)
Eine Beispiele mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung:
Das Rentner-Ehepaar Peter und Marie Schulz wohnt im eigenen Haus und ersetzt seine alte, teure Nachtspeicherheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Anlage nutzt ein natürliches Kältemittel und wird von einem Fachunternehmen geplant und eingebaut.
- Gesamtkosten: 32.000 Euro
- Förderung: 70 % von 30.000 = 21.000 Euro
- Eigenanteil: 11.500 Euro
Welche Kosten sind förderfähig?
Typischerweise förderfähige Kosten:
- Anschaffung und Installation der Anlagenteile (Wärmeerzeuger, Speicher, Übergabestation etc.)
- Notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Demontage Altanlage, Abgassystem, E-Arbeiten, Durchbrüche, Anbindung an das Netz, Wiederherstellung betroffener Flächen)
- Bei Eigenleistungen sind in der Regel nur die direkt zuordenbaren Materialkosten förderfähig – die eigene Arbeitszeit wird nicht bezuschusst.
- Planungs-/Fachplanungsleistungen, ggf. Energieberater:in/EEE-Leistungen im Rahmen der Programmanforderunge.
Nicht förderfähig sind u. a.:
- Eigenleistungen ohne Rechnungsnachweis
- Maßnahmen außerhalb des anerkannten Projektumfangs sowie nicht notwendige Luxus- oder Komfortausstattungen (z. B. hochwertige Sanitärausstattung
Die Energie-Effizienz-Experten können alle förderfähigen Kosten vollständig und korrekt für Sie zusammenstellen, damit Sie die maximale Förderung ausschöpfen.
Wie bekommt Hausbesitzer die Heizungsförderung KfW 458?
Damit Sie die Förderung sicher erhalten, gehen Sie Schritt für Schritt so vor:
- Heizungsangebot mit aufschiebender oder auflösender Bedingung einholen
- BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen lassen -> Zum Festpreis
- Online-Antrag bei der KfW stellen:
Anleitung zur Antragstellung bei KfW - Zusage erhalten und dann Heizung einbauen lassen
- BnD (Bestätigung nach Durchführung) erstellen lassen -> Zum Festpreis
- Verwendungsnachweis einreichen: Alle erforderlichen Unterlagen im KfW-Portal hochladen,
- Sämtliche Rechnungen von Fachunternehmen und EEE,
- Für den Klimageschwindigkeit-Bonus die Meldebescheinigung und den Grundbuchauszug
- Für den Einkommens-Bonus die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.
- Zuschüsse erhalten
Warum sollen Sie Ihre Heizung tauschen?
Zwar gibt es viele Förderprogramme – aber noch wichtiger ist die Frage: Wann lohnt sich ein Heizungstausch überhaupt? Und in welchen Fällen sind Sie sogar zum Austausch verpflichtet?
Es gibt mehrere starke Gründe, Deine alte Öl- oder Gasheizung zu ersetzen:
- Alte Heizung = hohe Kosten: Ältere Anlagen arbeiten meist ineffizient und verbrauchen unnötig viel Energie. Am Effizienzlabel erkennst Du, ob Deine Heizung eher sparsam oder ein echter Energiefresser ist.
- Gesetzliche Austauschpflicht für alte Standardkessel: Konstanttemperatur-Kessel für Öl oder Gas müssen in der Regel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Ausnahme: Du wohnst seit dem 1. Februar 2002 selbst im Haus und es hat nicht mehr als zwei Wohnungen – dann darf der Kessel weiterlaufen (§ 73 GEG).
- Unsichere und hohe Preise für Öl und Gas: Die Energiepreise sind seit dem Ukraine-Krieg deutlich gestiegen und nicht mehr auf das frühere Niveau zurückgegangen. Ein Umstieg auf eine andere Technologie lohnt sich deshalb oft schon aus wirtschaftlichen Gründen.
- Steigende CO₂-Kosten: Auf Heizöl und Erdgas wird eine CO₂-Abgabe erhoben, die bis mindestens 2026 weiter ansteigt. Das heißt: Ihre Heizkosten werden voraussichtlich Jahr für Jahr teurer.
- Klimaschutz und steigende Gasnetzkosten: Heizen mit Öl und Gas verursacht CO₂ und heizt den Klimawandel weiter an. Gleichzeitig steigen für verbliebene Gaskunden die Netzentgelte, weil sich die Kosten für das Gasnetz auf immer weniger Haushalte verteilen. Wer bei Gas bleibt, zahlt langfristig einen immer größeren Anteil.
Welche Alternativen gibt es zu Öl- und Gasheizungen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt vor, welche Heizungen seit 2024 noch neu eingebaut werden dürfen. Klimafreundliche Alternativen sind zum Beispiel:
- Pellet- und andere Holzheizungen: Heizen mit Holz gilt als weitgehend klimaneutral und ist oft günstiger als Öl und Gas. Auf Holzbrennstoffe wird keine CO₂-Steuer erhoben.
- Wärmepumpe: Sie entzieht Luft, Erdreich oder Grundwasser Wärme und hebt diese mit Strom auf ein nutzbares Temperaturniveau. Mit Ökostrom oder eigener PV-Anlage kannst Du nahezu CO₂-frei heizen.
- Solarthermie und PVT: Solarthermie nutzt die Sonnenwärme, um vor allem Warmwasser zu erzeugen und die Heizung zu unterstützen. PVT-Module kombinieren Strom- und Wärmeerzeugung.
- Stromdirektheizungen: Sie arbeiten rein elektrisch. Wegen des hohen Stromverbrauchs gelten strengere Anforderungen an den Wärmeschutz – und gefördert werden sie nicht.
- Hybridheizungen: Kombination aus z. B. Gasheizung und Wärmepumpe oder Solarthermie. Die erneuerbare Komponente übernimmt den Großteil der Arbeit, die Gasheizung springt nur bei sehr kalten Temperaturen ein – ideal für Häuser, die noch nicht vollständig auf Wärmepumpe umgestellt werden können.
- Nah- und Fernwärme: Wärme aus einem Wärmenetz, oft mit hohem Anteil erneuerbarer Energien oder Abwärme. Wichtig zu wissen: In der Regel bist Du dabei an einen Anbieter gebunden und kannst nicht einfach wechseln, wenn der Preis steigt.
Fazit: Jetzt das Zeitfenster für den Umstieg nutzen
Steigende Energiepreise, höhere CO₂-Kosten und strengere Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz setzen Hausbesitzern zunehmend unter Druck – viele Anlagen müssen in den nächsten Jahren ohnehin ersetzt werden. Gleichzeitig ist absehbar, dass die aktuellen, sehr attraktiven Förderkonditionen nicht dauerhaft in dieser Form bestehen bleiben und im Laufe der Zeit angepasst werden.
Gerade 2026 ist deshalb ein guter Zeitpunkt, um die Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen und sich noch die hohen Zuschüsse aus dem KfW-Programm 458 zu sichern. Wer jetzt handelt, reduziert langfristig seine Heizkosten, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und macht sein Zuhause fit für eine klimafreundliche Zukunft.


