Ab dem 21.07.2026 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert. Besteht jedoch ein Anspruch auf Heizungsförderung weiterhin – auch wenn die Installation nicht vollständig durch einen Fachbetrieb erfolgt? Die gute Nachricht für versierte Heimwerker: Auch Eigenleistungen beim Einbau einer Wärmepumpe sind förderfähig. Damit Sie von den attraktiven Zuschüssen profitieren, müssen jedoch spezifische Förderregeln und Dokumentationspflichten strikt eingehalten werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Es sind bis zu 80 % Zuschuss möglich.
- Eine Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) oder Fachbetrieb ist zwingend erforderlich.
- Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist ein notwendiger Schritt für die Auszahlung.
Wie hoch ist die Heizungsförderung für Eigentümer?
Als Selbstbauer profitieren Sie von denselben attraktiven Konditionen wie private Eigentümer, die einen Fachbetrieb beauftragen. Die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:
- 30 % Grundförderung: Diesen Zuschuss bekommen alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen lassen.
- 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus (Ab 01. 02 2027 wird er alle 6 Monate um jeweils 4 %-Punkte abgesenkt bis er ab Mitte 2028 entfällt.) Diesen Bonus gibt es, wenn:
- eine Öl- oder Gasetagenheizung oder ein Nachtspeicherofen ersetzt wird oder
- eine Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird, die zum Zeitpunkt des Wechsels mindestens 20 Jahre in Betrieb war.
- bis 40 % Einkommens-Bonus: Dieser Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 50.000 Euro beträgt. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
- Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 30.000 Euro erhöht sich der Bonus auf 40%.
- Für Einkommen zwischen 30.000 Euro und 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30%.
- Für Einkommen zwischen 40.000 Euro und 50.000 Euro werden 10% gewährt.
- Effizienz-Bonus entfällt: Im Zuge der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde dieser Bonus seit 21.07.2026 gestrichen.
- Emissionsminderungszuschlag entfällt: Auch dieser Zuschlag ist seit der Neuregelung nicht mehr verfügbar.
Wichtig: Die Grundförderung kann mit den genannten Boni kombiniert werden. Maximal sind 80 % Förderung möglich.
Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro besteht außerdem die Möglichkeit, ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu nutzen. Pro Wohneinheit können bis zu 120.000 Euro als Förderkredit aufgenommen werden.
Förderfähige Kosten beim Heizungstausch ohne Fachfirma: Welche Kosten sind förderfähig?
In der aktuellen Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist klar geregelt: wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert.
Obwohl Sie die Wärmepumpe selbst einbauen, gibt es bestimmte Leistungen, die von einem Profi übernommen werden müssen und somit voll förderfähig sind, wie z.B. eine Fachgerechte Inbetriebnahme, eine Demontage und Entsorgung Ihres alten Gas-Oder Ölkessels inklusive des Öltanks sowie die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs.
Wichtig ist, dass alle Kosten für Material sowie für die Leistungen des Fachunternehmers eindeutig durch Rechnungen und einen unbaren Zahlungsnachweis belegt und von einer Energieeffizienz‑Expertin bzw. einem Energieeffizienz‑Experten bestätigt werden müssen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Damit Ihr Antrag von der KfW genehmigt wird, müssen bestimmte technische und formale Kriterien erfüllt sein. Der Selbsteinbau ist nur dann förderfähig, wenn das installierte System den hohen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entspricht.
Es soll ein Gerät installiert werden, das auf der offiziellen Liste der förderfähigen Wärmepumpen steht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine Monoblock-Luft-Wasser-Wärmepumpe oder ein Split-Gerät entscheiden. Wichtig ist die Energieeffizienz und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Hier finden Sie die aktuelle Liste der Förderfähigen Wärmepumpen: BAFA Wärmepumpe Liste
Obwohl Sie die Installation selbst durchführen, darf der Prozess nicht komplett ohne Profis ablaufen. Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder ein zugelassener Fachbetrieb muss:
- Vorab die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
- Nach Abschluss die fachgerechte Ausführung und die Materialrechnungen prüfen sowie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen.
Ohne einen nachgewiesenen hydraulischen Abgleich (Verfahren B) wird die Förderung nicht ausgezahlt. Dies ist ein essenzieller Schritt, um sicherzustellen, dass das neue Heizsystem effizient arbeitet.
Haben Sie Fragen zum Selbsteinbau oder sind Sie unsicher, ob Ihr Wunschmodell förderfähig ist? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei einen förderfähige Heizungssanierung zu planen.
KfW Heizung-Förderung noch nicht beantragt?
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Schritt-für-Schritt-Anleitung: Heizungsförderung beantragen bei Eigenleistung
Damit Sie die Förderung sicher erhalten, gehen Sie Schritt für Schritt so vor:
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- Heizungssanierung planen: Zunächst erfolgt die Dimensionierung der Wärmepumpe durch eine vereinfachte Heizlastberechnung anhand der Verbrauchsdaten oder durch eine professionelle Heizlastberechnung nach DIN-EN-12831, um die passende förderfähige Wärmepumpe auszuwählen und einen Installationszeitplan festzulegen. Hier finden Sie die Liste der förderfähigen Wärmepumpen: Link
- Planung dokumentieren: Die gesamte Planung wird detailliert dokumentiert, sodass Sie diese später problemlos als Projektbeschreibung im Portal ‚Meine KfW‘ hochladen können. Hier finden Sie das Muster: Link
- BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen lassen: Die BzA für KfW 458 wird von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) oder einem qualifizierten Fachbetrieb erstellt.
- Online-Antrag bei der KfW stellen: Über das KfW-Portal „Meine KfW“ den Antrag einreichen, dafür benötigen Sie Ihre BzA-ID.
- Zusage erhalten und dann Heizung einbauen lassen: Erst nach der Förderzusage die Heizung einbauen lassen. Nach der Heizungssanierung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B für wasserführende Heizungsanlagen erforderlich. Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN TS 12831 ist Bestandteil des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B.
- BnD (Bestätigung nach Durchführung) erstellen lassen: Nach Fertigstellung stellt erneut der EEE oder Fachbetrieb die BnD aus. Obwohl die Bestätigung zur Eigenleistung durch die digitale BnD ersetzt wird, kann die KfW diese bei Rückfragen weiterhin anfordern. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen: Die Bestätigung zur Eigenleistung kann sowohl von einem Energieeffizienz‑Experten (EEE) als auch von einem Fachbetrieb ausgestellt werden.Hier finden Sie das Musterformular: Link
- Verwendungsnachweis einreichen: Im KfW-Portal laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, z. B. sämtliche Rechnungen für die verwendete Material sowie von Fachunternehmen, für den Klimageschwindigkeit-Bonus die Meldebescheinigung und den Grundbuchauszug sowie für den Einkommens-Bonus die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.
- Zuschüsse erhalten: Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt die KfW die Heizungsförderung auf Ihr Konto aus.
Fazit: Machen Sie es selbst, aber nicht allein!
Eigenleistung bei der Wärmepumpe wird staatlich belohnt – wenn die Details stimmen. Wenn Sie unsicher bei der Erstellung des Sanierungsplans sind oder Hilfe bei den Antragsunterlagen benötigen, nehmen sich unsere Expertinnen und Experten gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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