Das Wichtigste in Kürze
Ab 01.01.2026 sind Luft-Wasser-Wärmepumpen nur förderfähig, wenn das Außengerät 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegt.
Entscheidend ist der Installationszeitpunkt: Erfolgt der Einbau ab 2026, gelten die strengeren Vorgaben – unabhängig davon, wann der Antrag bei der KfW gestellt wurde.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?
Ab 01.01.2026 wird es bei der KfW-Heizungsförderung (BEG) für Luft-Wasser-Wärmepumpen strenger: Förderfähig sind dann nur noch Geräte, deren Außengerät deutlich leisere Werte erreicht. Konkret müssen die Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Vorgaben liegen – bisher (bis Ende 2025) reicht eine Unterschreitung um 5 dB. Wichtig dabei: Entscheidend ist das Installationsdatum der Wärmepumpe (ab 2026) – nicht, wann der Förderantrag gestellt wurde.
Warum sind “10 dB leiser” in der Praxis ein echter Unterschied?
Dezibel sind logarithmisch – kleine Zahlen wirken harmlos, sind aber in der Wirkung groß. Als Faustregel gilt: 10 dB weniger werden von vielen Menschen ungefähr als halb so laut wahrgenommen. Das macht verständlich, warum die neue Anforderung nicht nur “ein bisschen strenger” ist, sondern die Geräteauswahl spürbar beeinflussen kann.
Außerdem: Diese Förder-Verschärfung ist keine spontane politische Änderung, sondern war bereits in den Vorgaben angelegt (und ist nicht automatisch an mögliche künftige GEG-Diskussionen gekoppelt).
So vermeiden Sie Förder-Risiken: Checkliste für Geräteauswahl & Planung
Wenn Ihre Wärmepumpe 2026 oder später eingebaut wird, lohnt sich ein kurzer “Förder-Check” schon vor der finalen Entscheidung:
Geräteförderfähigkeit für 2026 prüfen:
Nutzen Sie das BAFA Wärmeerzeuger-Portal (WEP): Dort sind (potenziell) förderfähige Wärmeerzeuger gelistet und Filter/Vergleich sind möglich – inklusive der Option, die Prüfung auf ein bestimmtes Datum auszurichten.Beim Angebot auf den relevanten Kennwert achten:
Lassen Sie sich die Geräuschemissions-Angaben für das Außengerät (aus Datenblatt/Herstellerunterlagen) sauber ausweisen – damit klar ist, ob das Modell die strengeren Werte erfüllt.Zeitpunkt der Umsetzung im Blick behalten:
Wenn der Einbau erst 2026 erfolgt, muss das Gerät die 10-dB-Anforderung erfüllen – selbst wenn der Antrag früher gestellt wurde.Förderprozess sauber planen
Auch unabhängig von der Schall-Neuregel gilt: Nachweise und Schritte (BzA/Antrag/Umsetzung/BnD/Auszahlung) sollten sauber organisiert sein.
Fazit
Ab 2026 wird die KfW-Heizungsförderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen spürbar strenger – vor allem beim Thema Schall. Entscheidend ist nicht das Datum der Antragstellung, sondern der Installationszeitpunkt: Wird die Anlage ab 2026 eingebaut, muss sie die neuen Anforderungen erfüllen. Wer Förder-Risiken vermeiden will, sollte daher frühzeitig ein geeignetes, leises Modell auswählen, die Schallwerte im Datenblatt prüfen und die Förderung inklusive Nachweisen von Beginn an sauber mitplanen.
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