Das Wichtigste in Kürze
- Anträge für die Heizungsförderung werden vollständig online gestellt – und zwar über das digitale KfW-Portal “Mein KfW”
- Sie brauchen für den Antrag eine BzA-ID und ein Angebot Ihres Heizungsbauers, das eine aufschiebende oder auslösende Bedingung enthält.
Technische Voraussetzungen
Um die Heizungsförderung über mein KfW beantragen zu können, benötigen Sie
- Stabile Internetverbindung: DSL, Kabel oder LTE/5G, damit Formulare und Nachweise zuverlässig hochgeladen werden können.
- Geeignetes Gerät: PC, Laptop oder Tablet – auf größeren Bildschirmen sind Formulare und Anhänge übersichtlicher und Fehler seltener.
Tipp: Kein Smartphone für den Antrag verwenden, denn der kleine Bildschirm erschwert Ausfüllen und Prüfen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
- Sie benötigen eine BzA, die von einem Fachunternehmen oder einer zertifizierten Energie-Effizienz-Expertin bzw. einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellt wird.
- Sie brauchen ein Angebot Ihres Heizungsbauers, das eine aufschiebende oder auslösende Bedingung enthält.
- Falls in Eigenleistung, dann muss für die Installation der neuen Heizung eine detaillierte Projektbeschreibung und Arbeitsplanung inklusive einer Kostenschätzung in freier Form eingereicht werden.
Antragstellung Schritt für Schritt
- Registrieren Sie sich oder melden Sie sich auf der Portalseite Meine KfW an.

- Öffnen Sie den Bereich “Neuer Antrag” und wählen Sie anschließend “Zuschuss 458” aus.

- Wählen Sie Ihre Immobilientyp:
– Für Einfamilienhäuser „Zum Antrag für Einfamilienhäuser“
– Für Mehrfamilienhäuser „Zum Basisantrag ungeteiltes Mehrfamilienhaus“
- Bestätigen Sie die Fördervoraussetzungen und nehmen Sie den Hinweis zu strafrechtlichen Folgen bei Subventionsbetrug zur Kenntnis.

- Laden Sie nun das Angebot von Heizungsbauer hoch. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.

- Tragen Sie als nächstes die BzA-ID und PLZ des Investitionsortes ein:

- Geben Sie ihre persönlichen Daten und Adresse ein.

- Falls anwendbar: Einkommensbonus beantragen (bei Einkommen unter 40.000 €)

- Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig, stimmen Sie den Bedingungen zu und senden Sie den Antrag verbindlich ab.
In der Regel werden Sie nun innerhalb von wenigen Stunden von der KfW über Ihre Zuschusszusage benachrichtigt. Nach Zusage per E-Mail ist die Förderung verbindliche reserviert. Bewahren Sie die Bestätigung unbedingt auf.
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Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Beantragung eines falschen KfW-Programmes: KfW 458 ist nur für Privateperson gedacht, als GbR oder andere Unternehmensform müssen Sie die Heizungsförderung KfW 459 für Ihre Wohngebäude beantragen.
- Angebot von Heizungsbauer ohne auslösende oder aufschiebende Bedingungen: Einholen einer Nebenabrede oder Erneutes Einholen des Angebots.
- Eingabe von falschen Daten: Eine Änderung der Daten ist jedoch möglich, bitte direkt mit der KfW in Verbindung. (KfW Hotline: 0800 539 9013)
- Veraltete BzA: Eine BzA ist nur 6 Monate gültig, um den Beantrag abzuschließen muss eine BzA erneut erstellt werden.
Was tun, falls mein Antrag abgelehnt wird
Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Erst einmal Ruhe bewahren und den Ablehnungsgrund genau prüfen oft steckt nur ein formaler Fehler dahinter. Kontaktieren Sie direkt die KfW und lassen Sie sich die Begründung schriftlich erklären.
- Formale Fehler beheben: Liegt das Angebot in falscher Form vor, fehlen Nachweise oder sind Personen- bzw. Gebäudedaten fehlerhaft, können Sie die Angaben korrigieren und den Antrag erneut einreichen.
- Ausschlussgründe erkennen: Sind Sie nicht förderberechtigt oder wurde für dasselbe Wohngebäude bereits im gleichen Kalenderjahr eine KfW-Heizungsförderung gewährt, ist ein neuer Antrag in der Regel aussichtslos.
Praktische Hilfe nutzen: Wenn Sie nicht weiterkommen, schreiben Sie uns. Als Experten prüfen wir Ihre Unterlagen, zeigen mögliche Korrekturen und suchen gemeinsam eine passende Lösung.
Aktuelle Hinweis zur Heizungsförderung bei der KfW
Seit Ende 2023 gibt es endlich attraktive Zuschüsse für den Austausch der Heizung: Mit dem KfW-Programm 458 können private Eigentümer eine Förderung beantragen – bis zu 70 % sind drin!
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden – also bevor die Arbeiten vor Ort begonnen werden.
Damit Ihre geplante Maßnahme an der Heizungsanlage förderfähig ist, muss sie bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine Anlage, die auf der offiziellen Liste zur förderfähigen Anlagen steht – so vermeiden Sie Fehler bei der Antragstellung.
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