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Heizungsgesetz 2026: Neue Regeln von Ministerin Katherina Reiche

Melanie Ketzer
Expertin von Begener
3 min read
Zuletzt aktualisiert am Februar 26, 2026

Das bisherige „Habeck-Heizungsgesetz“ (GEG) ist Geschichte. Die schwarz-rote Koalition hat sich am 24. Februar 2026 auf eine grundlegende Reform geeinigt, um die Verunsicherung in der Bevölkerung zu beenden. Das neue Regelwerk trägt einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz. Die wichtigste Nachricht für Hausbesitzer: Die Technologieoffenheit kehrt zurück – Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, allerdings unter neuen Auflagen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien fällt, stattdessen wird ab 2029 eine verpflichtende Grüngas- und Grünöl-Quote eingeführt.

  • Alte, funktionierende Heizkessel müssen nicht mehr zwangsweise ausgetauscht werden.

  • Der Staat unterstützt den Wechsel auf klimafreundliche Heizungen weiterhin mit lukrativen Zuschüssen von bis zu 70 % 

Rückblick: Was das GEG bisher vorsah 

Das ursprüngliche Heizungsgesetz sah vor, dass alte Heizsysteme schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden sollen. Besonders umstritten war das vorgesehene Betriebsverbot für Heizungen, die vor 1991 installiert wurden – eine Regelung, die Reiche nun offenbar kippen möchte.

Neues Gesetz: Das Aus für die 65-Prozent-Regel

Die wohl umstrittenste Vorgabe des bisherigen Gesetzes kippt: Beim Einbau einer neuen Heizung müssen Sie künftig keine 65 Prozent erneuerbare Energien mehr nachweisen. Die Politik rückt damit von der einseitigen Fokussierung auf die Wärmepumpe ab und setzt stattdessen auf Eigenverantwortung und Technologieoffenheit.

Das neue Ziel lautet zwar weiterhin, Gebäude perspektivisch „überwiegend CO₂-frei“ zu beheizen, doch die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Sie können aus einem breiten Katalog wählen, was am besten zu Ihrem Eigenheim passt: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasseanlagen sowie moderne Gas- oder Ölheizungen sind allesamt erlaubt.

Einführung einer Grüngas- und Grünöl-Quote

Um den Betrieb von Gas- und Ölheizungen perspektivisch CO₂-frei zu gestalten, setzt die Regierung auf eine Quotenlösung. Ab 2029 werden Brennstoffhändler gesetzlich verpflichtet, fossilen Energieträgern mindestens 10 Prozent grüne Alternativen beizumischen. Bei Gas handelt es sich dabei meist um Biomethan, bei Öl um E-Fuels. In drei weiteren Schritten wird diese Quote bis 2040 stetig angehoben.

Betriebsverbot für alte Heizungen kippt

Die radikalsten Vorschriften des bisherigen GEG sind Geschichte: Die umstrittenen Paragrafen 71 und 72 werden komplett gestrichen. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das vor allem eines: Das drohende Betriebsverbot für besonders alte Heizkessel ist vom Tisch. Ihre funktionierende Heizung genießt nun umfassenden Bestandsschutz – ein Austausch aus rein rechtlichen Gründen entfällt. Erst im Jahr 2030 soll diese Regelung neu evaluiert werden.

Heizungsförderung bleibt stabil bis 2029

Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Milliarden Euro. Union und SPD betonten, die bisherige Förderung werde beibehalten, ihre Finanzierung sei bis mindestens 2029 gesichert.

Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ein Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme wird weiterhin mit bis zu 70 Prozent der Kosten staatlich subventioniert. Neben der regulären Grundförderung können Sie durch den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus sowie einen Einkommensbonus (für Haushalte unter 40.000 Euro Jahreseinkommen) den maximalen Fördersatz erreichen. 

Ausblick: Was Hausbesitzer jetzt tun können 

Die neuen Beschlüsse bieten Ihnen zwar eine Atempause, bergen jedoch ein finanzielles Risiko. Kontinuierlich steigende CO₂-Preise und die verbindliche Grüngas-Quote werden fossiles Heizen künftig massiv verteuern.

Ihre beste Strategie: Warten Sie nicht auf den Totalausfall Ihrer alten Heizung. Handeln Sie vorausschauend und steigen Sie jetzt auf eine zukunftssichere Heizungsanlage um. Damit entgehen Sie den drohenden Brennstoffkosten und können aktuell von der historisch einmaligen Förderung von bis zu 70 % profitieren, solange die Fördertöpfe gefüllt sind.

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