Die Heizungsförderung der KfW sorgt seit ihrer Einführung für viele Fragen:
- Welche Programme gibt es?
- Wer darf welchen Zuschuss beantragen?
- Und welche Unterlagen braucht man überhaupt?
In diesem Beitrag bekommen Sie eine klare, verständliche und praxisnahe Übersicht über die Programme KfW 458, 459 und 522 – inklusive Voraussetzungen, Antragsschritten und typischen Fehlern, die Sie vermeiden sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- KfW 458: Für private Eigentümer und WEG, die ein Wohngebäude besitzen und ihre Heizung modernisieren möchten.
- KfW 459: Für Unternehmen wie GbR, GmbH, AG oder Genossenschaften – vorausgesetzt, das Gebäude wird wohnwirtschaftlich genutzt.
- KfW 522: Für Nichtwohngebäude aller Art, egal ob im Besitz eines Unternehmens oder einer Privatperson.
- Antragstellung: Läuft ausschließlich über „Meine KfW“. Je nach Antragstellergruppe gelten unterschiedliche Registrierungswege – die richtige Rolle entscheidet, ob das Portal Ihnen reinlässt.
Was ist KfW 458 – und für wen ist es gedacht?
Das Programm KfW 458 richtet sich an alle Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die eine neue, erneuerbare Heizung einbauen lassen möchten. Gefördert werden unter anderem:
- Solarthermische Anlagen (auch PVT)
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Wärmenetz
Dank Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich.
Kurz gesagt: Wenn Sie als Privatperson ein Wohngebäude besitzen und auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen möchten, ist KfW 458 genau das richtige Programm.
Weitere Details zum KfW 458 finden Sie im vollständigen Beitrag unter: Heizungsförderung 2026 KfW 458
Was ist KfW 459 – und wer kann es nutzen?
Das Programm KfW 459 hilft Unternehmen dabei, ihre bestehenden Wohngebäude auf eine moderne und klimafreundliche Heizung umzurüsten. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und auch der Anschluss an ein effizientes Wärmenetz – also genau die Technologien, die Sie schon aus dem Programm KfW 458 kennen.
Förderberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen: von GbR, GmbH und AG über Genossenschaften und Personengesellschaften bis hin zu kommunalen Unternehmen. Wichtig ist nur eines: Das Gebäude muss wohnwirtschaftlich genutzt werden. Reine Gewerbeflächen gehören nicht hierher – sie laufen über KfW 522.
Je nach Technologie und Bonus können Unternehmen bis zu 35 % Zuschuss erhalten, insbesondere bei effizienten Wärmepumpen oder emissionsarmen Biomasseanlagen.
Kurz gesagt: Wenn ein Unternehmen Wohngebäude besitzt und die Heizung modernisieren möchte, ist KfW 459 das passende Förderprogramm.
KfW Heizung-Förderung noch nicht beantragt?
Jetzt Heizungsförderung sichern – mit einer von Experten erstellten BzA‑ID.
Was ist KfW 522 – und für wen ist es gedacht?
KfW 522 richtet sich an alle, die ein Nichtwohngebäude besitzen und ihre Heizung auf ein modernes, klimafreundliches System umstellen möchten. Dazu gehören Unternehmen, Freiberufler, Vereine, öffentliche Einrichtungen – und sogar Privatpersonen, sofern sie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes sind.
Gefördert wird der Einbau einer neuen, erneuerbaren Heizung oder der Anschluss an ein effizientes Wärme- oder Gebäudenetz. Die Zuschüsse können – je nach Technologie und Bonus – bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erreichen.
Kurz gesagt: Wenn Ihr Gebäude kein Wohnhaus ist, aber eine neue erneuerbare Heizung braucht, dann ist KfW 522 genau das passende Förderprogramm.
Welche Unterlagen sind für den Antrag notwendig?
Ein gut vorbereiteter Antrag spart Zeit, Nerven – und erhöht die Chance auf eine schnelle Zusage. Je nach Programm brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen:
- Für KfW 458: Sie laden eine BzA (Bestätigung zum Antrag) hoch, die ein Energieeffizienz‑Experte (EEE) oder ein Fachunternehmen ausstellt. Zusätzlich benötigen Sie ein Angebot mit aufschiebender oder auslösender Bedingung, das Sie direkt im KfW‑Portal einreichen.
- Für KfW 459: Neben der BzA verlangt die KfW einen unterzeichneten Liefer‑ oder Leistungsvertrag, der ebenfalls eine aufschiebende Bedingung enthalten muss. Ohne diese Formulierung akzeptiert die KfW den Vertrag nicht.
- Für KfW 522: Hier benötigen Sie eine gBzA (Bestätigung zum Antrag für Nichtwohngebäude) – sie kann nur von einem EEE aus dem NWG‑Katalog oder einem qualifizierten Fachunternehmen ausgestellt werden. Dazu kommt ein unterzeichneter Liefer‑ oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auslösender Bedingung.
Wie beantragt man KfW 458, 459 und 522?
Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal „Mein KfW“. Damit alles reibungslos funktioniert, wählen Sie zuerst die richtige Rolle und folgen dann den weiteren Schritten.
- Richtig registrieren: Wählen Sie im Portal die Rolle, die zu Ihrem Eigentumsverhältnis passt:
- Privatperson → Registrierung als private/r Eigentümer/in
- WEG → Registrierung als Vertretung der Gemeinschaft
- Unternehmen → Registrierung als juristische Person
- Privatperson mit Nichtwohngebäude → Registrierung als Einzelunternehmen
- Programm passend zum Objekt auswählen: Prüfen Sie, welches Programm zu Ihrem Gebäude passt.
- Wohngebäude → KfW 458 oder 459
- Nichtwohngebäude → KfW 522
- Antrag einreichen: Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, geben Sie die BzA‑ID oder gBzA ein, laden den Vertrag mit aufschiebende oder auslösende bedingung hoch und können den Antrag direkt in „Mein KfW“ absenden.
Hinweis: Bei WEG‑Anträgen läuft es etwas anders: Häufig stellt die Gemeinschaft zuerst einen Basisantrag, bevor einzelne Eigentümer ihre Zusatzanträge (z. B. für Boni) einreichen können.
Häufige Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden
Viele Anträge scheitern an Kleinigkeiten, die sich leicht vermeiden lassen. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie hier die häufigsten Stolperfallen – und wie Sie elegant daran vorbeikommen:
- Falsches Programm gewählt Schau zuerst in den Grundbuchauszug: Wer steht als Eigentümer drin – Privatperson, GbR, GmbH oder AG? Genau das entscheidet, welches KfW‑Programm überhaupt infrage kommt.
- Falsche Bestätigung (BzA vs. gBzA) Für Wohngebäude (KfW 458 & 459) brauchst du eine BzA. Für Nichtwohngebäude (KfW 522) verlangt die KfW zwingend eine gBzA. Ohne das richtige Dokument landet der Antrag direkt im Ablehnungsstapel.
- Fehlende aufschiebende oder auslösende Bedingung im Vertrag: Die KfW akzeptiert Liefer‑ und Leistungsverträge nur, wenn diese Bedingung klar enthalten ist.
- Unvollständige Registrierung Registriere dich in „Mein KfW“ unbedingt mit der passenden Rolle.
Tipp: Ein kurzer Check vor dem Absenden verhindert die meisten Fehler und spart Ihnen viel Zeit.
Fazit
Die Heizungsförderung über KfW 458, 459 und 522 bietet attraktive Zuschüsse für private Eigentümer, WEG und Unternehmen. Entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung sind die richtige Programmauswahl, eine vollständige BzA/gBzA‑Dokumentation und ein sauber eingereichter Antrag über „Mein KfW“. Mit guter Vorbereitung sicherst du dir nicht nur die maximale Förderung, sondern auch einen reibungslosen Ablauf.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten: Begener unterstützt Sie bei der Erstellung aller Unterlagen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Jetzt anfragen – kostenlos & unverbindlich
Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten – persönlich und unabhängig.


